April 26, 2013

Weiterbildungsgutscheine - Förderung und finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen

Gerade in Zeiten, in denen von den Arbeitnehmern eine vermehrte Flexibilität und die Bereitschaft, lebenslang zu lernen, gefordert werden, sind Weiterbildungsmaßnahmen ein wichtiges Instrument.
Neben dem Zeitaufwand sind Weiterbildungsmaßnahmen aber auch mit Kosten verbunden - und hier kommt die gute Nachricht: Der Lernwillige wird mit den finanziellen Problemen nicht alleine gelassen, es gibt einige Möglichkeiten, zu einer Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen zu kommen, die hier vorgestellt werden sollen:

Arbeitsagenturen und JobCenter: Nimmt man nach Vermittlung durch Arbeitsagentur oder Jobcenter an einem Kurs Teil, so gibt es Förderungsmöglichkeiten.

Bildungsprämie des Bundes: Liegt das Jahreseinkommen unter € 25.600,- bzw. € 51.200 (bei gemeinsam Veranlagten), so lassen sich bis zu 50 % der Kursgebühren sparen. Dies erfolgt in Form eines Prämiengutscheines (sog. Weiterbildungsgutschein), der mit der Hälfte der Kursgebühren bzw. € 500,- limitiert ist.

Hat man im Land Brandenburg seinen Hauptwohnsitz und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so stellt das Land einen Weiterbildungsgutschein in der Höhe von maximal € 500,- zur Verfügung.

Wohnt und arbeitet man in Nordrhein-Westfalen, so gibt es - analog zu Brandenburg - einen Bildungsscheck in der Höhe von maximal € 500,-. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man in einem klein- oder mittelständischen Betrieb arbeitet und in den letzten zwei Jahren keine Weiterbildungsmaßnahmen absolviert hat.

Auch in Sachsen gibt es einen Weiterbildungsscheck: Dieser unterstützt mit Übernahme der Kosten von bis zu 80 % der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen. Der Antrag ist ganz einfach: Man entscheidet sich für eine bestimmte Weiterbildungsmaßnahme und holt dafür drei Angebote ein. Nach Bestätigung erhält man - bei einem Einkommen von unter € 2.500 pro Monat bis zu 80 % der Kosten, bei einem höheren Einkommen bis zu 50 % der Kosten erstattet, wenn der Kurs mindestens 650,- kostet.

Schüler, Studierende und Auszubildende erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises 10 % Rabatt auf alle Kursgebühren.

Soldaten, Zivildienstleistende und Wehrpflichtige haben die Möglichkeit, durch den Berufsförderdienst Zuschüsse zu den Kurskosten zu erhalten.

Nicht zu vergessen sind die zahlreichen regionalen Förderprogramme, bei denen der Arbeitgeber die Arbeitnehmer gezielt fördern kann. Diese sind zum Teil von der Region, zum Teil von der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Nehmen Sie Kontakt auf, und wir werden Sie umfangreich und kompetent über die Möglichkeiten in Ihrer individuellen Position informieren!